Zuletzt Aktualisiert am
19.12.2025
1. Vertragsabschluss / Buchung
Angebote der Sheep n’sons GmbH sind freibleibend und unverbindlich und behalten ihre Gültigkeit für 14 Tage ab Angebotsdatum.
Ein Auftrag gilt als verbindlich erteilt, sobald dieser schriftlich (z. B. per E-Mail) oder mündlich bestätigt wurde.
Mit der Beauftragung wird eine Akontozahlung fällig, welche in jedem Fall zu leisten ist.
Eine Auftragsbestätigung sowie der Zahlungseingang fixieren den Auftrag für beide Vertragsparteien.
2. Urheber-, Grafik- und Entwicklungsrechte
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellten Werken bei der Sheep n’sons GmbH.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und örtlich uneingeschränktes Werknutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die gelieferten Grafiken oder Werke ohne schriftliche Zustimmung der Sheep n’sons GmbH zu verändern, zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben.
3. Nutzungsrechte zu Portfolio- und Referenzzwecken
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Sheep n’sons GmbH sämtliche im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeiten zu Portfolio-, Referenz- und Eigenwerbezwecken (z. B. Website, Social Media, Präsentationen, Printmedien) verwenden darf, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Rücktritt vom Vertrag
Die Sheep n’sons GmbH behält sich vor, ein Angebot bis zur finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.
Ein Rücktritt des Auftraggebers ist bis 10 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn möglich.
Erfolgt der Rücktritt später, sind 10 % des Gesamtauftragswertes als Stornogebühr zu leisten.
5. Werklohn bei Vertragsabbruch
Nimmt der Auftraggeber aus unbestimmten Gründen Abstand von der Durchführung des erteilten Auftrags, steht der Sheep n’sons GmbH – mangels anderer Vereinbarung – 50 % des vereinbarten Honorars zuzüglich aller bis dahin tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu.
Wird ein vereinbartes Treffen oder Termin innerhalb von 24 Stunden vor Beginn abgesagt, wird der für diesen Zeitraum eingeplante Aufwand zum aktuellen Stundensatz verrechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
50 % Akontozahlung bei Auftragserteilung
Resthonorar sofort nach Rechnungslegung, spätestens binnen 14 Tagen
Rechnungen sind ohne Abzug und spesenfrei zahlbar.
Zahlungen gelten erst mit Eingang auf dem Konto der Sheep n’sons GmbH als erfolgt.
Bei Zahlungsverzug ist die Sheep n’sons GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz p. a. sowie Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt nicht zur Zurückhaltung offener Zahlungen.
7. Haftung
Die Sheep n’sons GmbH haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte übernimmt die Sheep n’sons GmbH keine Haftung.
8. Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist der Sheep n’sons GmbH ein besonderes Anliegen.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).
Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Kunde dies ausdrücklich verlangt.
Geschäfts- und projektbezogene Daten werden bei Zustandekommen einer Zusammenarbeit mindestens 7 Jahre, andernfalls bis zu 2 Jahre gespeichert.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Wien, sofern gesetzlich zulässig.
